Erben und Familie
Eine wesentliche Aufgabe des Notars ist die Beratung und Betreuung bei Schenkungen, Übergaben, Testamenten und die Unterstützung bei Erbschaften.
Wir helfen Ihnen auch bei Adoptionen und allen Fragen rund um Ehe und Lebenspartnerschaft.
Wir haben viel Erfahrung bei der Beratung in diesen familiären Angelegenheiten. Rechtssicherheit und Diskretion helfen den Rechtsfrieden in Ihrer Familie zu bewahren.
Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.
Die Sicherheit, die Ihnen unsere Beratung bietet, kostet mit Sicherheit weniger als später Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren.
- übergeben
- Testament
- erben
- Scheidungsvereinbarung
- adoptieren
Testament
Sie haben eine genaue Vorstellung, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben erhalten soll. Die gesetzliche Erbfolge wird Ihrem Willen nicht gerecht.
Dann errichten Sie ein Testament.
Mit einem Testament können Sie Angehörige absichern und bestimmen, wem Sie Ihr Vermögen vererben wollen.
Immer wieder bestätigt sich, dass mit einem Testament auch Missverständnisse oder gar Streitigkeiten zwischen Angehörigen wirksam vermieden werden können.
Nicht jeder braucht ein Testament.
Doch Sie sollten sich beraten lassen, welche Möglichkeiten der Gestaltung Ihnen ein Testament bietet.
- Testament
- Vermächtnis
- Erbverzicht
- Pflichtteilsverzicht
- Testamentsregister
Schenkung und Übergabe
Soll ich mein Haus meinen Kindern schenken oder doch besser übergeben? Welche Rechte benötige ich, damit ich auch im Alter oder bei Krankheit abgesichert bin?
Für gut gemeinte Ratschläge aus dem Internet trifft oft das Sprichwort zu: Das Gegenteil von Gut … ist gut gemeint.
Wir schaffen Klarheit im Dickicht der Gestaltungsmöglichkeiten und vermitteln zwischen Übergebern und Übernehmern.
Mit Weitblick nehmen wir auf die verschiedenen Interessen der Familienmitglieder Rücksicht. Unsere Erfahrung spart Zeit, Nerven und Geld und hilft Streit in der Familie zu vermeiden.
- schenken
- übergeben
- Grundbuch
Vorsorgevollmacht
Wenn Sie geistig einmal nicht mehr in der Lage sind für sich selbst zu entscheiden, benötigen Sie Hilfe. Bis vor Kurzem musste dann ein Sachwalter durch ein Gericht bestellt werden.
Jetzt können Sie durch eine Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Sachwalters vermeiden.
Sie bestimmen selbst, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verlieren.
Sie können z.B. Ihrem Partner, Ihren Kinder oder anderen nahe stehenden Personen eine solche Vorsorgevollmacht erteilen.
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten.
- Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Wer nicht fremdbestimmt der medizinischen Technik ausgeliefert sein möchte, hat mit einer Patientenverfügung die Möglichkeit für den Ernstfall vorzusorgen.
Wir beraten Sie gern über die Gestaltungsmöglichkeiten und die erforderlichen Schritte zu einer verbindlichen Patientenverfügung.
- Patientenverfügung
Erbschaft
Bei jedem Todesfall wird in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet.
In diesem Verfahren werden die vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Verstorbenen durchgeführt und das Vermögen den Erben ordnungsgemäß übertragen.
Wir unterstützen Sie unabhängig und unparteiisch bei allen notwendigen Schritten und informieren Sie umfassend über Ihre Rechte.
Gerade in dieser schweren Zeit schätzen die Angehörigen, einen Ansprechpartner zu haben, der sie das gesamte Verfahren über betreut und berät und sämtliche Wege auf Gericht und Grundbuch übernimmt.
- Gerichtskommissär
- Todesfallaufnahme
- Erbteilungsübereinkommen
- Pflichtteilsübereinkommen