Vertragsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet der Vertragsverfassung, sei es im Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Liegenschaftsrecht oder Familien- und Steuerrecht.
Wir können auch öffentliche Urkunden für Sie errichten. Der Wert einer öffentlichen Urkunde liegt sowohl im streitvorbeugenden Charakter als auch in der Erleichterung der Rechtsdurchsetzung. Öffentliche Urkunden begründen „vollen Beweis“.
Wir begleiten Sie während der gesamten Abwicklung und ersparen Ihnen Behörden- und Gerichtswege.
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